OBU-Display mit Anzeige der Gewichtsklasse
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21.11.2018 | Olaf Thiel

Einstellen der Gewichtsklassen verpflichtend

Der Gesetzgeber führt ab dem 1. Januar 2019 neue Tarife für die Lkw-Maut ein. Dann ist die die Deklaration der Gewichtsklassen auf der OBU verpflichtend.

In dem Gesetzentwurf sind neue Mitwirkungspflichten für die Lkw-Fahrer enthalten. Was heißt das genau?

Gewichtsklassen – werden seit Juni 2018 auf der OBU angezeigt

Toll Collect hat das Lkw-Mautsystem im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums bereits im Laufe des Jahres weiterentwickelt. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung hat der Mautbetreiber technisch die Möglichkeit geschaffen, die Lkw-Maut nach zusätzlichen Gewichtsklassen zu differenzieren. Die Gewichtsklassen sind daher seit dem 1. Juni auf den Fahrzeuggeräten sichtbar.

Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird derzeit auf der Grundlage des neuen Wegekostengutachtens angepasst. Daraus ergeben sich nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses neue Mautsätze und neue Mitwirkungspflichten. Das Einstellen der Gewichtsklassen soll dann zwingend notwendig und verpflichtend sein.

Diese Gewichtsklassen müssen ab dem 1. Januar 2019 eingestellt werden

≥ 7,5 Tonnen – 11,99 Tonnen
≥ 12 Tonnen – ≤18 Tonnen
> 18 Tonnen

Sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen leichter als 7,5 Tonnen sind sie nicht mautpflichtig. In ihrer OBU erscheint die Anzeige < 7,5 Tonnen.

Übersicht neue Gewichtsklassen

Neu: Zusätzlich Achsen angeben bei Fahrzeugen über 18 Tonnen

Bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen muss bei der Deklaration der Gewichtklasse ein weiterer Schritt erfolgen. Der Fahrer muss hier zusätzlich die Anzahl der Achsen angeben. Hier kann er folgende zwei Abstufungen unterscheiden: bis drei Achsen oder vier und mehr Achsen.

In den kleineren Gewichtsklassen kann er die Anzahl der Achsen freiwillig angeben.

So ermittelt man die Gewichtsklasse

Um das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen zu ermitteln, addiert man die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge. Aber Achtung: Dieses Vorgehen weicht  von der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ab. Das zulässige Gesamtgewicht von einem Fahrzeug steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Stütz- und Aufliegelasten werden nicht berücksichtigt.

In der OBU ist dauerhaft das zulässige Gesamtgewicht gespeichert. Das hat der Halter bereits bei der Registrierung des Fahrzeugs angegeben. Dieses zeigt die OBU zunächst an. Koppelt der Fahrer einen Anhänger an oder ab, muss er anschließend die Gewichtsklasse in der OBU anpassen. Dies gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Oberhalb von 18 Tonnen muss er zusätzlich die Achszahl eingeben. Verändert der Fahrer das Gewicht nicht, wird die vorherige Eingabe übernommen.

Fahrer muss die Gewichtsklasse einstellen

Für das Einstellen der Gewichtsklasse geht der Fahrer genauso vor wie bei der Anpassung der Achszahl: Er gibt die Gewichtsklasse mit den Pfeiltasten an der OBU ein und bestätigt anschließend mit OK, sobald das richtige Gewicht erreicht ist.

OBU-Display mit Anzeige der Gewichtsklassen

Ab dem 1. Januar ist die Deklaration der Gewichtsklassen verpflichtend für den Fahrer

Das Fahrzeuggewicht wird in 1,5 Tonnen-Schritten eingestellt. Dabei ist das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht der niedrigste Wert, den der Fahrer auswählen kann. Bei der Wahl der Gewichtsklasse ist unerheblich, welcher Wert innerhalb der Klasse eingestellt wird. Ändert der Fahrer vor Beginn einer neuen Fahrt die Einstellungen an der OBU nicht, werden die Einstellungen der letzten Fahrt verwendet.

Achtung: Wird die Gewichtsklasse nicht eingestellt, führt das zur Ahndung und Nacherhebung der Mautbeträge.

Mehr Informationen gibt es in unserem Film.

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