27.08.2020 | Olaf Thiel

EU-Mobilitätspaket: Mehr Fairness im Transportsektor

Drei Jahre lange wurde in der EU um eine Reform für den Straßenverkehrssektor in Europa gerungen. Das EU-Mobilitätspaket soll die Arbeitsbedingungen der Fernfahrer verbessern und für mehr Wettbewerbsfairness im Transportsektor sorgen.

Lohndumping, Ausbeutung von Fahrern und Niedrigpreise – der grenzüberschreitende Straßengütertransport hat in den vergangenen Jahren eine negative Entwicklung genommen. Das EU-Mobilitätspaket ist ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerbsgleichheit und Sozialstandards im europäischen Straßengüterverkehr. Die neuen Richtlinien und Verordnungen wurden am 31. Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Arbeitsbedingungen der Fahrer dabei zu verbessern ist eines der Hauptziele. Bilder von campierenden Lkw-Fahrern aus Osteuropa auf Raststätten sollen der Vergangenheit angehören. Ein wichtiger Punkt ist das Schlafverbot in den Kabinen. Die Ruhezeiten, also die vorgeschriebenen längeren Pausen von mindestens 45 Stunden, müssen künftig in einer angemessenen Herberge, beispielsweise in einem Motel, verbracht werden. Hierfür muss der Arbeitgeber aufkommen. In Ausnahmefällen dürfen die Brummifahrer ihrer Lenkzeit überschreiten, um zum Beispiel nach Hause zu kommen und dort die wöchentliche Ruhezeit zu verbringen, vorausgesetzt sie befinden sich schon in der Nähe ihrer Heimat.

Rückkehrpflicht für Lkw und Fahrer

Mit den beschlossenen Maßnahmen will die EU auch gegen Briefkastenfirmen vorgehen, die nur auf dem Papier existieren, während die Fahrer und ihre Lkw mehrere Monate am Stück in Europa unterwegs sind. Bisher wurden Lkw-Fahrer immer wieder in Billiglohnländern angestellt und dann in Österreich oder Deutschland eingesetzt. Daher wurde sich auf eine Rückkehrpflicht verständigt: Lkw müssen innerhalb von acht Wochen mindestens einmal zum operativen Sitz des Unternehmens zurückkehren. Also in das Land, in dem das Unternehmen auch eingetragen ist und wo es Steuern zahlt. Die Fuhrunternehmen sollen darüber hinaus ihre Touren so organisieren, dass Fahrer in regelmäßigen Abständen alle drei oder vier Wochen nach Hause fahren können. Einige Verbesserungen werden gleich ab September 2020 in Kraft treten. Bei anderen müssen die Mitgliedsstaaten noch aktiv werden und sie in nationales Recht umsetzen. Dabei gibt es verschiedene Übergangsfristen – zeitlich gestaffelt bis 2025.

Adina Vălean EU-Verkehrskommissarin Foto: Presseservice Europa.eu

„In der Zeit der Ungewissheit nach der COVID-19-Pandemie, in der Fahrer und Güterkraftverkehrsunternehmer gezeigt haben, wie wichtig sie für Unternehmen und Verbraucher sind, braucht der Straßenverkehrssektor mehr denn je klare Regeln.“ (Quelle)

Prof. Dr. Dirk Engelhardt Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung Foto: BGL e.V.

„Die neue Gesetzgebung wird erhebliche und positive Auswirkungen auf den Straßengüterverkehrsmarkt haben. Jetzt müssen wir uns auf die Umsetzung und die effiziente Kontrolle der neuen Regeln konzentrieren.“ (Quelle)

Markus Olligschläger Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik Foto: BWVL

„Die Einigung schafft eine konstruktive Grundlage für den Abbau bürokratischer Hürden, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer und einen faireren Wettbewerb im Allgemeinen.“ (Quelle)

Kabotage-Regeln werden verschärft

Das Abkommen bestätigt die bestehenden Einschränkungen zur Kabotage: lm Anschluss an eine internationale Güterbeförderung ist die Kabotage auf drei Transportdienstleistungen pro Woche begrenzt. Anschließend muss es nun eine „Abkühlungsphase“ von vier Tagen pro Lkw und Fahrer geben, bevor damit weitere Kabotage-Transporte erfolgen. Während der Kabotage ist der Lkw-Fahrer ab dem ersten Tag nach dem geltenden Mindestlohn des Landes zu bezahlen, in das er entsendet wurde. Ausgeschlossen hiervon sind Transitfahrten und Hin- und Rückfahrten vom Heimatland in ein anderes EU-Land mit maximal zwei Be- und Entladungen während der Tour. Um gegen Betrug effektiver vorzugehen, sollen die Tachografen in den Lastwagen genutzt werden, um Be- und Entladungsorte, Grenzübertritte sowie Lenk- und Ruhezeiten zu registrieren. Bis spätestens 2025 müssen alle schweren Nutzfahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Schon ab 2023 werden die Behörden in der Lage sein, den Tachographen direkt vor Ort auszulesen.

Auswirkungen auf kleine Transporter

Das Mobilitätspaket mit seinen Verordnungen und Richtlinien wird auf Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen ausgeweitet. Die Neuregelung gilt ab dem 21. Februar 2022. Die Kleintransporter fuhren bisher völlig unter dem Radar der Behörden. Zwar gelten in einigen EU-Ländern für die Transporter Ruhezeiten, doch bisher gibt es für die sogenannten „Polen-Sprinter“ so gut wie keine Sozialauflagen oder Fahrverbote, beispielsweise am Wochenende. So sollen auch für die Sprinterklasse digitale Tachografen zur Pflicht werden. Ausnahmen gelten dann beispielsweise für Handwerker oder Lieferwagen für Lebensmittel.

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