Mautbefreiung für Elektro-Lkw
03.04.2019 | Olaf Thiel

Mautbefreiung für Lkw mit alternativen Antrieben

Seit dem 1.1.2019 gibt es eine Erweiterung der Mautbefreiung: Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Lkw mit alternativen Antrieben derzeit keine Lkw-Maut zahlen müssen.

Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz gilt für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen eine Mautbefreiung. Mit der 5. Änderung zum Bundesfernstraßenmautgesetz, die seit dem 1. Januar gilt, gibt es da eine Erweiterung. Denn seitdem sind Lkw mit alternativen Antrieben von der Maut befreit: Dabei geht es um Lkw, die entweder elektrisch oder mit Erdgas angetrieben werden. Bei letzteren ist die Mautbefreiung allerdings bis zum 31.12.2020 begrenzt.

Mautbefreiung für Elektro-Lkw

Lkw an der Stromsäule – immer mehr Lkw-Hersteller bieten Fahrzeuge mit alternativen Antrieben an. Foto: MAN

Für die Transportunternehmen hat es einen großen Vorteil, ihre Fahrzeuge als mautbefreit registrieren zu lassen. Deren Lkw werden dann  in der automatischen Kontrolle und  bei den Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr als mautbefreit erkannt. So werden Anhörungen vermieden.

Registrierung als mautbefreit muss beantragt werden

Möchten Transportunternehmer ihre Lkw als nicht mautpflichtig erfassen lassen, müssen sie bei Toll Collect einen Antrag stellen. Auf der Website des Mautbetreibers gibt es dafür ein Formular. Außerdem müssen die Unternehmer auch die entsprechenden Nachweise, wie Eintragungen im Fahrzeugschein, einreichen.

Derzeit sind fast nur Lkw mit Erdgas-Antrieb als mautbefreit registriert. Dabei kommt ein relativ geringer Teil aus Deutschland. Die europäischen Nachbarn scheinen in Sachen alternativer Antriebe schon viel weiter zu sein als die Deutschen. Denn aus dem europäischen Ausland kommen mehr Mautbefreiungsanträge als aus Deutschland. Ganz vorne dabei sind Spanien, Italien, Belgien und die Niederlande.

Gasbetriebener Lkw

Gasbetriebene Lkw von Mercedes-Benz sind bei der Abfallwirtschaft Stuttgart im Einsatz. Foto: Mercedes-Benz

OBU temporär sperren lassen

Toll Collect empfiehlt den Kunden mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen, die bereits eine OBU haben, sich diese nicht ausbauen zu lassen. Die Kunden können sie vorübergehend sperren lassen, da eine Registrierung eines nicht mautpflichtigen Fahrzeuges immer auf maximal zwei Jahre begrenzt ist. Danach wird auf Antrag geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Mautbefreiung noch gegeben sind. Erdgasbetriebene Fahrzeuge sind per Gesetz ab dem 1.1. 2021 nicht mehr von der Maut befreit. Danach zahlen sie die Mautteilsätze für die Infrastrukturkosten und die verursachten Lärmbelastungskosten.

Welche Lkw sind befreit?

Als elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes gelten reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge.

Erdgas-Lkw können entweder mit CNG (Compressed Natural Gas) oder LNG (Liquefied Natural Gas) angetrieben werden. Bei beiden Treibstoffen handelt es sich um Naturgas, nicht zu verwechseln mit dem Autogas LPG (Liquefied Petroleum Gas), welches nicht unter die Mautbefreiung fällt.

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