Zulässiges Gesamtgewicht
04.09.2015 | Redaktion Blog

Was heißt zulässiges Gesamtgewicht?

ist es Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Fahrzeuges. Oft taucht auch der Begriff der zulässigen Gesamtmasse (zGG) auf, was verwirren kann. Des Rätsels Lösung ist: beide Begriffe werden synonym verwendet.

Vom zulässigen Gesamtgewicht hängt ab, ob ein Fahrzeug unter die Lkw-Maut in Deutschland fällt. Dabei spielt es keine Rolle, wie stark das Fahrzeug tatsächlich beladen ist. Allein die technische Voraussetzung zählt.

Um das zulässige Gesamtgewicht herauszufinden, genügt ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die Angabe steht im Feld F2 (im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 15). Bei Fahrzeugkombinationen werden die Werte von Zugmaschine und Anhänger addiert, um das zulässige Gesamtgewicht zu ermitteln.

Bei der Mautausweitung ab 1. Oktober 2015 steht das zulässige Gesamtgewicht im Mittelpunkt. Mautpflicht besteht dann bereits für Fahrzeuge und Fahrzeugkombination ab 7,5 Tonnen. Diese Grenze können schon kleine Fahrzeugkombinationen wie zum Beispiel ein Mercedes Sprinter mit Anhänger erreichen und so mautpflichtig werden.

OBU-Einbau

Mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht über 7,5-Tonnen und damit mautpflichtig

Für Unternehmen, deren Fahrzeuge zwar ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen besitzen, es jedoch nicht voll ausschöpfen, wird die sogenannte Ablastung ein Thema. Das zulässige Gesamtgewicht ist zum Beispiel 7,49 Tonnen reduziert und in den Fahrzeugpapieren eingetragen. So ist es möglich weniger Ladung zu transportieren. Die Fahrzeuge unterliegen dafür dann nicht mehr der Mautpflicht – zumindest solange sie ohne Anhänger fahren.

Kommentare (9)

Helga Uhl
17.07.2018 19:54

Wir fahren einen VW Crafter mit einer zulässigen Gesamtmasse von 5000 kg (F.1). Diesen setzen wir auch mit Anhänger ein. Im Fahrzeugschein steht zu O.1 eine zul. Zuggesamtmasse von 8000 kg. Ist eine Ablastung auch möglich, indem wir diese zul. Zuggesamtmasse unter 7500 kg eintragen lassen?

07.08.2018 14:13

Sehr geehrte Frau Uhl,

Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen sind generell mautpflichtig. Bitte sprechen Sie mit meinen Kollegen vom Customer Service über eventuelle Mautbefreiungen. Sie erreichen sie von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr unter 0800 222 26 28.

Viele Grüße
Stephanie Kunert

Goffredo Giacobino
28.02.2019 10:28

Hallo ich fahre eine Mercedes B 200,möchte wissen ob ich eine Gewicht von ,1120 Kg mit noch eine Anhänger zulässig ist, Grüße und Dankeschön

01.03.2019 12:56

Hallo, Mautpflicht besteht in Deutschland für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Otto Schroeder
21.03.2019 18:32

Hallo,
Wir haben einen Kleinsattel (Sprinter mit Auflieger) die Fahrzeugkompination hat eine zulässige Gesamtmasse von 7,49 Tonnen. Sind wir Mautpflichtig?

Haben wir diesbezüglich etwas zu beachten?
Wichtige Änderung: Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen werden ab dem 1. Januar 2019, abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliegelasten werden bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.
Schöne Grüße,
O.Schroeder

28.03.2019 19:53

Hallo Herr Schroeder, hat Ihre Fahrzeugkombination ein zulässiges gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen sind Sie nicht mautpflichtig.

Enrico k.A.
15.01.2020 14:08

Wir fahren einen MB Sprinter mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 5500kg.
Dahinter ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2700kg.
In der Zulassungsbescheinigung des Sprinters ist eingetragen:
AHK lt. EGTG techn. zul. Ges-Masse d. Zugkom. 7000kg
Ist das gespann Mautpfichtig?

15.01.2020 17:25

Hallo Enrico,
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind in Deutschland ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Dabei müssen Sie die jeweiligen zGG von ahrzeug und Anhänger addieren. Hier finden Sie dazu alle nötigen Informationen: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautpflichtige_fahrzeuge/mautpflichtige_fahrzeuge.html Gerne können Sie auch meine Kollegen kontaktieren: 0800 222 26 28
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Enrico k.A.
15.01.2020 22:45

Hallo Stephanie,
das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, ich darf NICHT mit mehr als 7000kg Gesamtgewicht fahren, da ich sonst überladen wäre, aber Maut bezahlen muss weil die Fahrzeuge das einzeln gesehen über 7500kg könnten?
Da erschließt sich mir den Sinn nicht....
VG Enrico