Lkw auf der Autobahn A10 bei Birkenwerder an einem sonnigen Wintertag
04.01.2023 | Olaf Thiel

Anpassung der Mauttarife zum 1. Januar 2023

Seit Jahresbeginn gelten neue Mauttarife. Auch die Mautsatz-Anteile für Luftverschmutzung und Lärmbelastung werden nun nach Gewichtsklassen differenziert.

Die Anpassung der Mauttarife berücksichtigt insbesondere die externen Kosten für die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung stärker. Zusätzlich zu der bisherigen Differenzierung nach Schadstoffklassen werden beide Mautteilsätze ab sofort nach Gewichtsklassen unterschieden. In der Gewichtsklasse über 18 Tonnen wird darüber hinaus auch nach Achsklassen differenziert.

Hinter den Kulissen: Technische Umsetzung bei Toll Collect

Für Toll Collect sind diese Anpassungen am Mautsystem nah am Regelgeschäft. Im Rahmen eines sogenannten Betriebsdatenreleases hat Toll Collect pünktlich zum 1. Januar 2023 die neuen Mauttarife zur Verfügung gestellt. Diese Releases führen die zuständigen Expert*innen alle sechs Wochen durch. Normalerweise ändern sich nur die Strecken. Dieses Mal waren es auch die Mauttarife.

Vorher fanden im Herbst vergangenen Jahres umfangreiche Tests statt. Dabei wurden die neuen Tarife in das Tarifparametermodell eingepflegt und für das automatische und das manuelle Verfahren sowie für die Kontrolle getestet. Um Fehler auszuschließen, haben die Kolleg*innen sämtliche Kombinationen aus Schadstoff-, Gewichts- und Achsklassen überprüft – insgesamt genau 120 Kombinationen. Nachdem sie alle Tests erfolgreich abgeschlossen hatten, übergaben sie das fertige Tarifmodell an das Bundesamt für Logistik und Mobilität, das dann auch die Anbieter des Europäischen Elektronischen Mautdienstes (EEMD) oder European Electronic Toll System (EETS) informierte.

Neues Wegekostengutachten als Basis für die neuen Mauttarife

Grundlage für die neuen Mauttarife ist das neue Wegekostengutachten für Deutschland für den Zeitraum von 2023 bis 2027. Wegekostengutachten sind wissenschaftlich fundierte Analysen, die die durchschnittlichen Kosten für Bau, Instandhaltung, Ausbau und Betrieb der Infrastruktur betrachten und alle fünf Jahre erarbeitet werden.

Bei der Erhebung von Mautgebühren müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Vorgaben der Richtlinie 1999/62/EG – Wegekostenrichtlinie oder auch Eurovignetten-Richtlinie – beachten. Diese wurde Anfang 2022 novelliert und ist seit Ende März 2022 in überarbeiteter Fassung in Kraft.

Neu ist, dass die europaweiten Richtwerte für die externen Kosten in den Mitgliedsstaaten überschritten werden dürfen, wenn die tatsächlichen Kosten in einem Land höher sind. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das am 24. November 2022 vom Deutschen Bundestag und am 25. November 2022 vom Bundesrat beschlossen wurde, werden diese Spielräume in Deutschland genutzt.

Die aktuellen Mauttarife finden Sie auf unserer Website.

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