OBU-Display mit Anzeige der Gewichtsklasse
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18.01.2019 | Olaf Thiel

Unbedingt beachten: Neue Gewichtsklasse und Achsklassen auf der On-Board Unit einstellen!

Seit 1. Januar 2019 gelten in Deutschland neue Tarife für die Lkw-Maut. Ab sofort ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs auf der On-Board Unit anzugeben.

Denn die Gewichtsklasse ist seit Beginn des Jahres ein wichtiger Parameter für die Berechnung der Maut.

Fahrer haben neue Mitwirkung

Die Lkw-Fahrer müssen unbedingt darauf achten, dass die Gewichtsklasse korrekt auf der On-Board Unit (OBU) eingestellt und der jeweils aktuellen Situation angepasst ist. Je nachdem, ob der Lkw mit oder ohne Hänger fährt.

Das Gewicht ist in die folgenden Gewichtsklassen einzuordnen: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG), größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zGG und größer 18 Tonnen zGG. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht größer 18 Tonnen ist zusätzlich die Anzahl der Achsen anzugeben. Lkw unter 7,5 Tonnen zGG sind nicht mautpflichtig.

Das Gewicht der Fahrzeuge wird auf der OBU ab 7,5 Tonnen immer in Auswahlschritten von 1.5 Tonnen eingestellt. Es kann kein Gewicht eingestellt werden, das kleiner ist als das auf der OBU gespeicherte zulässige Gesamtgewicht. Damit hat der Unternehmer das Fahrzeug ursprünglich bei Toll Collect registriert.

Aufpassen bei Fahrzeugen mit 18 Tonnen zGG

Insbesondere bei Fahrzeugen, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen registriert sind, ist seit Januar 2019 erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Fahrzeuge, die mit 18 Tonnen zGG registriert sind, haben genau diesen Wert auf der OBU  gespeichert. Fährt der Lkw dann mit einem Hänger oder Auflieger, muss der Fahrer die Gewichtsklasse auf der OBU anpassen. Angezeigt wird „>18 t“. Anschließend ist die Zahl der Achsen auf der OBU  anzugeben. Auswählen kann man bis 3 sowie 4 und mehr Achsen. Die Angabe der Achsen ist bei den Fahrzeugen über 18 Tonnen zGG unbedingt erforderlich. Bei den kleineren Gewichtsklassen kann der Fahrer die Anzahl der Achsen freiwillig auf der OBU auswählen. Die Gewichts- und Achseinstellungen sind nach der Eingabe zu bestätigen, damit die OBU diese Werte auch übernimmt.

Zulässiges Gesamtgewicht berechnen

Grundlage für die Einstellung auf der OBU ist immer das in den Fahrzeugpapieren angegebene zulässige Gesamtgewicht. Das Leergewicht ist nie die Berechnungsgrundlage! Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen muss man, abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addieren. Stütz- und Aufliegelasten werden nicht berücksichtigt.

Falsche Angaben führen zu Bußgeldern

Die Gewichtsklasse ist von Fahrer und Unternehmer immer korrekt anzugeben. Denn wer vorsätzlich oder fahrlässig die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden (§ 10 Absatz 1 Nummer 1 BFStrMG).

So setzen sich die neuen Tarife zusammen

Der Mautsatz je Kilometer setzt sich aus drei Mautteilsätzen zusammen: Aus den Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse des mautpflichtigen Fahrzeugs oder Fahrzeugkombination, den verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse und den Kosten für die Lärmbelastung in Höhe von 0,002 Euro je Kilometer.

Grundlage für die Einführung der neuen Tarife und der Deklaration nach Gewicht und Achsen ist die 5. Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, die im November 2018 verabschiedet wurde.

Hier gibt es Informationen

Wer möchte, kann die Einstellung der Gewichtsklassen an einer Lernsoftware testen. Die Online-Anleitungen gibt es auf der Toll Collect Website für jeden OBU-Typ. Darüber hinaus sind auf der Toll Collect Website die Filme und ein Flyer zum Thema zu finden. Gibt es trotzdem Fragen, helfen die Kolleginnen und Kollegen des Customer Service gerne weiter.

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